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Impressumspflicht

Nach der deutschen Gestzgebung ist jeder Domaininhaber in Deutschland dazu verpflichtet eine sogenannte Anbieterkennzeichnung auf seinen Seiten zu tragen. Teledienstgesetz (TDG) ?6 :

? 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben f?r gesch?ftsm??ige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st?ndig verf?gbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zus?tzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen erm?glichen, einschlie?lich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer T?tigkeit angeboten oder erbracht wird, die der beh?rdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Aus?bung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 ?ber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-j?hrige Berufsausbildung abschlie?en (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ?ber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Bef?higungsnachweise in Erg?nzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) ge?ndert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben ?ber

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angeh?ren,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zug?nglich sind,

6. in F?llen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach ? 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unber?hrt.

 
 
   
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